Rechtsanwalt Rudolf von Laun LLM MSc FCIArb
Fachanwalt für Steuerrecht



 

Glossar    

[A] [B] [C] [C] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [K] [L] [M] [N] [O] [P] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [Z]  

BEMA


bema-opfer.info

Die BEMA Investitons- und Beteiligungsgesellschaft mbH hat einen geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der atypisch stillen Gesellschaft aufgelegt. Investiert wurde in eine Wohnungs- und Hotelanlage in Mahlow bei Berlin. Die BEMA hatte diese Anlage von ihrer Muttergesellschaft, der ODIN AG, erworben.

Die Erwartungen an die Mieteinnahmen haben sich nicht erfüllt, sodaß die BEMA nicht die ursprünglich prognostizierten Ausschüttungen vornehmen konnte. Derzeit kämpft die BEMA auch gegen das Finanzamt, das den einzelnen stillen Gesellschaftne den Verlustabzug nur noch im Rahmen des § 2b EStG gestatten will; das führt für viele Gesellschafter dazu, daß Verluste nicht mehr mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden können.

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

Chartered Institute of Arbitrators

Die größte Vereinigung von Schiedsrichtern in England, die weltweit aktiv ist. Ihr Sitz ist London. Sie bildet Schiedsrichter aus, führt Fortbildungsmaßnahmen durch und ernennt auf Anfrage einen geeigneten Schiedsrichter. Mitglieder erhalten je nach Ausbildungsstufe die Bezeichnung "Associate", "Member" und, nach schriftlichen und mündlichen Prüfungen, "Fellow".

Disagio

Bei Darlehen der Unterschied zwischen der Darlehenssumme und dem Auszahlungsbetrag. Über Disagio kann die monatliche Belastung gesenkt werden.

Disagio-Falle

Finanziert ein Anleger seine Beteiligung mit einem Darlehen mit einem Disagio, so muß er bei der Planung darauf achten, daß nach Auslaufen der Zinsbindung die gesamte Restvaluta refinanziert werden muß - die kann in ungünstigen Fällen genauso hoch sein wie die ursprünglich ausbezahlte Summe.

DOM/1

ist ein vom JCT herausgegebenes Muster für Subunternehmerverträge. Das Muster ist abgestimmt auf den JCT Standard Building Contract.

Druckeinbehalt

Ein Abzug von der Schlußrechnung eines Bauunternehmers in Höhe des zwei- oder dreifachen der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.

Einheitspreis

Preis pro Einheit. Abgerechnet wird nach Aufmaß.

Einheitspreisvertrag

Ein Bauvertrag, bei dem nur die Preise für Leistungseinheiten festgelegt sind (z.B. 1 Quadratmeter Decke streichen, 1 Meter Kabel liefern und verlegen). Die Vergütung wird ermittelt, indem man die erbrachten Leistungen in einem Aufmaß erfaßt und dann nach den vereinbarten Einheitspreisen die Vergütung berechnet.

Ferienwohnrecht

siehe Timesharing

Fernabsatzgeschäft

Wird ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen unter Abwesenden geschlossen und werden dabei Kommunikationsmittel wie das Internet benutzt, so liegt, wie auch im klassischen Versandhandelsgeschäft, ein Fernabsatzgeschäft vor.

GbR-Fonds

Geschlossener Immobilienfonds in der Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die seit den 1980er Jahren auch in Publikums-Fonds verwendet wurde. Vorteil dieser Konstruktion war, daß Verluste unbegrenzt zugewiesen werden konnten. Der große Nachteil war allerdings, daß jeder Gesellschafter persönlich haftete. Man glaubte, die persönliche Haftung der Gesellschafter vermeiden zu können, indem man dem Gesellschaftsnamen die Worte "mit beschränkter Haftung" beifügte und die Vertretungsmacht der geschäftsführenden Gesellschafter auf das Fondsvermögen begrenzte. Seit der Bundesgerichtshof klargestellt hat, daß auf diese Weise die Haftung nicht beschränkt werden kann, wird diese Gesellschaftsform für Publikumsfonds nicht mehr verwendet.

Generalübernehmer

Ein Unternehmer, der sich zur Herstellung des gesamten Bauwerks verpflichtet hat, die Arbeiten aber an andere Unternehmer (Subunternehmer) vergibt.

Generalunternehmer

Ein Unternehmer, der sich zur Herstellung des gesamten Bauwerks verpflichtet hat und die Arbeiten selbst durchführt.


[A] [B] [C] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [K] [L] [M] [N] [O] [P] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [Z]