Geschlossene Immobilienfonds
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Geschlossene Immobilienfonds sind Strukturen, in denen sich
Anleger zusammenschließen, um gemeinsam eine Immobilie zu erwerben
und zu verwalten. Der Anstoß hierzu geht von einem Initiator
aus, der einen Prospekt herausgibt und Kapital einwirbt. Geschlossene
Immobilienfonds gibt es meist in der Form der Gesellschaft bürgerlichen
Rechts (GbR) oder Kommanditgesellschaft, manchmal auch als stille
Gesellschaft.
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Gesellschaftstreuhänder
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Eine bei GbR-Immobilienfonds verwendete Konstruktion, bei der
der Anleger sich über einen Treuhänder an der Gesellschaft beteiligt.
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Gewährleistungsbürgschaft
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Bürgschaft einer Bank oder eines Versicherungsinstitut zur
Sicherung der Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
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Gewährleistungseinbehalt
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Einbehalt des Bauherrn zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen.
Will der Bauherr einen Gewährleistungseinbehalt vornehmen, so
muß dies zwischen den Parteien vereinbart werden. Der Gewährleistungseinbehalt
wird oft durch eine Gewährleistungsbürgschaft ersetzt.
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Grundbuchtreuhänder
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Bei GbR-Fonds ein Treuhänder, der für die jeweiligen Gesellschafter
in das Grundbuch eingetragen wurde zu einer Zeit, in der die
GbR nicht als grundbuchfähig angesehen wurde. Problematisch
wird dies, wenn der Treuhänder insolvent wird, so wie dies im
Mai 2003 bei der Dr. Görlich GmbH geschehen ist. Um dieses Risiko
zu vermeiden, hat man häufig alle Gesellschafter in das Grundbuch
eingetragen.
Bei englischen und schottischen Timesharing-Gestaltungen mit
Clubmitgliedschaften nach englischem oder schottischem Recht
ist der "Trustee" Grundbuchtreuhänder. Das Clubmitglied erwirbt
dann in der Regel nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen
den Trustee.
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Grundschuld
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Wird ein Grundstück zur Absicherung eines Zahlungsanspruches
so belastet, daß es für eine bestimmte, einmal zu zahlende Summe
und eventuell Zinsen und Nebenkosten haftet, so spricht man
von einer Grundschuld, wenn die Haftung des Grundstückes unabhängig
von dem zusichernden Anspruch ist.
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Haftsumme
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In der Kommanditgesellschaft der Betrag, den der Kommanditist
einzulegen verspricht. Ist die Haftsumme einmal ordnungsgemäß
bezahlt, so haftet der Kommanditist nicht weiter. Steuerlich
ist die Haftsumme die Grenze, bis zu der Verluste zugewiesen
werden können. Dies nutzten einige Fondsinitiatoren, indem sie
nur einen Teil der Haftsumme einzahlen ließen; immer wieder
haben Anleger nicht erkannt, daß sie bis zur Höhe der Haftsumme
persönlich hafteten.
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Haustürgeschäft
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Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher am Arbeitsplatz oder
in der Wohnung des Verbrauchers angebahnt (dazu kann ein Telefonanruf
ausreichen), so liegt in der Regel ein Haustürgeschäft vor.
Haustürgeschäfte können ohne Angabe von Gründen innerhalb einer
Frist von zwei Wochen widerrufen werden.
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HOAI
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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist zwingendes
Recht. Sie bestimmt, wie hoch die Vergütung für die von ihr
erfaßten Leistungen sein darf. |